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   BGH, 15.05.1991 - IV ZR 128/90   

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https://dejure.org/1991,7433
BGH, 15.05.1991 - IV ZR 128/90 (https://dejure.org/1991,7433)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1991 - IV ZR 128/90 (https://dejure.org/1991,7433)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - IV ZR 128/90 (https://dejure.org/1991,7433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung und Unfalltagegeldversicherung - Ausrenkung des rechten Schultergelenks beim Boxtraining - Anspruch auf Unfalltagegeld und Entschädigung wegen unfallbedingter Invalidität - Darlegungslast/Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit des Boxunfalls für ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 88/87

    Zulässigkeit der Zurückweisung und Vorbringen als verspätet

    Auszug aus BGH, 15.05.1991 - IV ZR 128/90
    § 282 ZPO begründet eine Prozeßförderungspflicht der Parteien allein zu dem Zweck, daß dem jeweiligen Gegner die Abgabe seiner Stellungnahmen zu Vorbringen der Gegenseite rechtzeitig ermöglicht wird (vgl. Leipold in Stein-Jonas, ZPO 20. Aufl. § 282 Rdn. 27; Zöller, ZPO 16. Aufl. § 282 Rdn. 4 und Senatsurteil vom 28. September 1988 - IVa ZR 88/87 - NJW 1989, 716 unter II 3 b).
  • BGH, 16.12.1981 - IVa ZR 282/80

    Voraussetzungen der Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Mahn- und dem sich

    Auszug aus BGH, 15.05.1991 - IV ZR 128/90
    Bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 1981 - IVa ZR 282/80 - NJW 1982, 1533 - hat der Senat klargestellt, daß ein Verstoß gegen § 282 Abs. 2 ZPO, der eine Zurückweisung des Vorbringens rechtfertigt, nur in Betracht kommt, wenn Angriffs- und Verteidigungsmittel, auf die der Gegner voraussichtlich ohne vorherige Erkundigung keine Erklärung abgeben kann, vor der mündlichen Verhandlung nicht so zeitig in einem Schriftsatz mitgeteilt worden sind, daß der Gegner die erforderlichen Erkundigungen noch einholen konnte.
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